Ablauf und Kosten

Ablauf

 

In der Regel kann ich Ihnen innerhalb von 7-14 Tagen einen Ersttermin anbieten.

 

  • Melden Sie sich gerne -bevorzugt per E-Mail oder das Kontakformular, Sie können mir aber auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlasse. Gerne vereinbaren wir dann,  wenn Sie möchten, ein Erstgespräch.
  • Das Erstgespräch dauert 60 Minuten und kostet 50 Euro. Wenn die persönliche Atmosphäre zwischen Ihnen und mir stimmig ist, besprechen und vereinbaren wir, wie wir weiter vorgehen.

Die Anzahl der Sitzungen hängt davon ab, was Sie brauchen. In akuten Krisen kann eine hohe Beratungsdichte (einmal wöchentlich) erforderlich sein. Bei anderen Anliegen kann ein Termin im Monat ausreichend sein.


Der systemische Ansatz ist generell eher auf eine möglichst kurze Beratungs- oder Therapiedauer ausgerichtet und folgt der Devise "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Es können auch nur wenige Sitzungen ausreichend sein, um neue Einsichten zu gewinnen und Anstöße für eine Veränderung anzuregen.


Eine zu Beginn der Behandlung erstellte ausführliche Anamnese ist die Grundlage für die Ermittlung des für Sie geeigneten Therapieverfahrens.

 

Ich berate Sie, welche Therapieform ich im Rahmen meiner fachlichen Möglichkeiten, für Sie geeignet halte. Bei allem, was Sie betrifft, Ihren persönlichen Daten und bei den Inhalten unserer gemeinsamen Arbeit unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht.


Bitte beachten Sie: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Information bis spätestens 48 Stunden im Voraus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene Termine mit dem vollen Honorar berechnen muss, da jeder Termin exklusiv vergeben wird und ich diesen Termin nicht mehr anderweitig besetzen kann.

Kosten

 

  • Eine Einzelsitzung in meiner Praxis dauert  60 Minuten und kostet 100 Euro.
  • Eine Paar- oder Familiensitzung dauert 60 oder 90 Minuten und kostet  140 bzw. 210 Euro.


Einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen einen Teil der Behandlung. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung. Hier sollten Sie vor Behandlungsbeginn klären, ob eine heilkundliche Psychotherapie bei psychotherapeutischen Heilpraktikern erstattet wird.  Dann besteht die Möglichkeit, die Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH, Ziffer 19, Psychotherapie) abzurechnen. 


Leider ist das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen bisher noch auf die sog. Richtlinienverfahren beschränkt. Sie zahlen die Behandlung in der Regel nicht.